In vielen industriell hergestellten Nahrungsmitteln finden sich Zusatzstoffe. Diese werden nur dann als solche zugelassen, wenn eine gesundheitliche Unbedenklichkeit nachgewiesen wurde. Dennoch rät die Verbraucherzentrale vom Konsum vieler Zusatzstoffe ab. Der Grund: Einige der E-Nummern stehen in Verdacht Allergien auszulösen und Erkrankungen wie Asthma, Krebs oder Alzheimer zu begünstigen.
Was ist zugelassen?
Etwa 330 Zusatzstoffe sind in der EU zugelassen. Sie werden verwendet, um den Geschmack, das Aussehen oder die Haltbarkeit des Produkts zu verbessern. Es ist sogar eine der Grundvoraussetzungen, dass Substanzen nur als Zusatzstoffe eingesetzt werden dürfen, wenn sie das Ziel haben ein Lebensmittel technologisch zu verändern, beziehungsweise zu verbessern. Dabei ist ihr Einsatz nicht für den Zweck erlaubt eine Qualität vorzutäuschen, die nicht vorhanden ist. Sind verwendete Rohstoffe von mangelhafter Qualität, darf dieses also nicht durch den Einsatz von Zusatzstoffen vertuscht werden. Ebenso muss durch Tests nachgewiesen werden, dass die eingesetzten Substanzen keine Gefährdung der Gesundheit darstellen.
Erkennen von Zusatzstoffen
Um die Kennzeichnung übersichtlicher zu gestalten, wurde auf die Nennung langer chemischer Namen verzichtet und jeder Substanz eine E-Nummer zugewiesen. Die Klasse des verwendeten Zusatzstoffes muss immer zusätzlich zur E-Nummer mit aufgeführt werden.
Angefangen über Antioxidationsmittel, über Feuchthaltemittel bis hin zu Schaumverhütern oder Schmelzsalzen gibt es aktuell 27 verschiedene Klassen. Fällt ein Zusatzstoff unter mehrere Kategorien, wird die angegeben, deren überwiegende Funktion für das Produkt in Anspruch genommen wird.
So fällt beispielsweise Lecithin (E322) unter die Klassen Emulgator, Antioxidationsmittel, Komplexbildner, Mehlbehandlungsmittel und Trägerstoff, je nachdem, wo es zu welchem Zweck eingesetzt wird.
Welche Klassen gibt es für die Zusatzstoffe?
In welche Klassen die Zusatzstoffe eingeteilt werden zeigt die Folgende Liste:
- Antioxidationsmittel
- Backtriebmittel
- Emulgator
- Farbstoff
- Festigungsmittel
- Feuchthaltemittel
- Füllstoff
- Geliermittel
- Geschmackverstärker
- Komplexbildner
- Konservierungsstoff
- Kontrastverstärker
- Mehlbehandlungsmittel
- Modifizierte Stärke
- Packgas
- Säuerungsmittel
- Säureregulatoren
- Schaummittel
- Schaumverhüter
- Schmelzsalze
- Stabilisatoren
- Süßungsmittel
- Trägerstoffe
- Treibgas
- Trennmittel
- Überzugsmittel
Welche Zusatzstoffe sind bedenklich?
Auch wenn Zusatzstoffe gesundheitlich unbedenklich sein soll(t)en, rät die Verbraucherzentrale bei rund 100 der Substanzen von einem häufigen Verzehr ab. So stehen einige in Verdacht Krebs, Alzheimer, Asthma oder Allergien zu begünstigen oder Kopfschmerzen zu verursachen oder ADHS bei Kindern zu fördern. Unter anderem fallen hierunter folgende Zusatzstoffe:
- E104
E104 (Chinolingelb) dient als Farbstoff. Neben anderen Farbstoffen wie z.B. E110 (Gelborange), E122 (Azorubin) oder E129 (Allurarot) steht er in Verdacht Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern zu beeinträchtigen. Er wird hauptsächlich in Süßwaren wie Brause, Speiseeis und Pudding, aber auch in Senf oder Fleischprodukten eingesetzt. Ebenso kann Chinolingelb bei empfindlichen Personen zu allergischen oder pseudoallergischen Reaktionen führen.
- E210-213
Die Benzoesäure (E210) und seine Salze (Natriumbenzoat (E211)), (Kaliumbenzoat (E212)) und Calciumbenzoat (E213)), werden als Konservierungsmittel eigesetzt. Natürlich kommt die Benzoesäure auch in Früchten wie Heidel- oder Preiselbeeren vor. Bei empfindlichen Personen kann die Benzoesäure und ihre Salze Pseudoallergien hervorrufen und zu Hautausschlag und Atembeschwerde führen. Vor allem Allergikern wird daher eher zur Vorsicht geraten. In großen Verzehrmengen über einen längeren Zeitraum wurden auch Verdauungsbeschwerden, Magenschmerzen, Krämpfen und Beeinträchtigungen des Nervensystems beobachtet. Benzoesäure ist als Zusatzstoff in Erfrischungsgetränken, Fertiggerichten, Obstkonserven, Milch – und Fleischerzeugnissen zu finden. Außerdem ist es auch für Medikamente und Kosmetika zugelassen. Der empfohlen Maximalwert zur Aufnahme an Benzoesäure liegt bei 5 mg/kg Körpergewicht. Da es bei einigen Produkten, wie z.B. Nordseekrabben hohe Grenzwerte für Benzoesäure gibt (600 mg pro 100 g Krabben), kann die empfohlene Aufnahmemenge schnell überschritten werden.
- E 310- 312
Hinter diesen E-Nummern verbergen sich Gallate. Dies sind synthetische Derivate der Gallussäure, die als Gerbstoffe in Pflanzen enthalten sind. Gallate werden als Antioxidationsmittel eingesetzt und verlängern so die Haltbarkeit eines Lebensmittels. Die erlaubte Tagesdosis liegt bei 0,5 mg.
Bei Säuglingen können diese Zusatzstoffe zur lebensbedrohlichen Blausucht führen. Daher dürfen Gallate Säuglingsnahrung nicht zugesetzt werden. Allerdings können Gallate auch Allergien und Pseudoallergien auslösen und sollten mit Vorsicht genossen werden. In Tierversuchen wurde auch die Infektabwehr beeinträchtigt. Verwendung finden E310, E311 und E312 unter anderem in Backwaren, Marzipan, Margarine, Nougat, Knabberwaren und Pommes oder Kartoffelchips.
- E315 und 316
Isoascorbinsäure (E315) und das Natriumsalz der Isoascorbinsäure (Natriumascorbat (E316)) erinnern von ihrer Struktur und ihrem Namen an Ascorbinsäure (Vitamin C). Sie weisen jedoch keine typische Wirkung von Vitamin C auf und stehen in Verdacht die Aufnahme von natürlichem Vitamin C zu behindern. Der festgelegte Grenzwert liegt bei 6mg/kg Körpergewicht. Einsatz finden diese beiden Antioxidationsmittel bei Fleisch-, Wurst- und Fischwaren, sowie bei wärmebehandelter Sahne.
- E 999
Unter E 999 verbirgt sich ein Extrakt des Seifenrindenbaums, das Quillajaextrakt. Die in ihm enthaltenen Saponine stabilisieren den Schaum von Getränken. Daher wird das Quillajaextrakt hauptsächlich als Stabilisator und Schaummittel eingesetzt. Es befindet sich ausschließlich in aromatisierten, alkoholfreien Getränken wie beispielsweise in Cider und Ginger Ale. E 999 wird kritisch gesehen, da Saponine, wenn sie in die Blutbahn gelangen hämolytisch (blutauflösend) wirken und bei bereits bestehenden Entzündungen der Darmwand deren Durchlässigkeit erhöhen können. Natürlicherweise kommen Saponine jedoch auch in Lebensmitteln wie Hülsenfrüchten vor.
Der Verbraucher entscheidet mit
Wer auf der sicheren Seite sein möchte, sollte daher generell stärker auf Lebensmittel zurückgreifen, die keine Zusatzstoffe enthalten. Interessant zu wissen: Nicht immer werden synthetisch zugesetzte Stoffe auf dem Etikett ausgewiesen. Für technische Hilfsstoffe in der Lebensmittelherstellung gibt es keine Kennzeichnungspflicht. So werden Lebensmitteln Enzyme oder andere technische Hilfsstoffe zugesetzt, um bestimmte Verarbeitungsschritte zu erleichtern. Da die Hilfsstoffe im Anschluss weitestgehend durch Erwärmen oder Waschschritte abgebaut oder entfernt werden und nur noch in geringsten Mengen im Endprodukt vorhanden sind, gibt es für diese Hilfsstoffe keine Deklarationspflicht. Eingesetzt werden hier beispielsweise Enzyme bei der industriellen Backwarenproduktion oder Antischaummittel in der Getränkeproduktion.